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Interkommunale Steuerausscheidung
Haben Sie ohne Wohnsitz in Egg eine Liegenschaft in unserer Gemeinde erworben oder eine selbständige Geschäftstätigkeit aufgenommen? Das Gemeindesteueramt stellt beim Steueramt der zürcherischen Wohnsitzgemeinde ein Steuerausscheidungsbegehren. Im umgekehrten Fall beurteilt das Steueramt Egg ob die Voraussetzungen für eine Steuerausscheidung gegeben sind. Nach Prüfung der Steuererklärung erhalten Sie jeweils von der Wohnsitzgemeinde eine Abrechnung über die Steuerfussdifferenz.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | 043 277 11 60 | steueramt@egg.ch |