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Behandlung von Fristerstreckungsgesuchen
Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärung müssen vor Ablauf der ursprünglichen Frist entweder schriftlich oder via Online-Formular beantragt werden und können bis längstens 30. November bewilligt werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | 043 277 11 60 | steueramt@egg.ch |