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Forchstrasse 145
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Inhalt

Gesamterneuerungswahlen / Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen

30. November 2021

Erneuerungswahlen 27. März 2022 / Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Wahlvorschläge für die Erneuerungswahlen vom 27. März 2022 müssen bis spätestens am 22. Dezember 2021 an die Gemeinderatskanzlei, Forchstrasse 145, 8132 Egg, eingereicht werden.

Wahlvorschläge die nach dem 22. Dezember 2021 eintreffen können nicht berücksichtigt werden.

Unter "Dokumente" finden Sie das Formular für den Wahlvorschlag.

 

Gemeinderat Egg, 1. Dezember 2021

 

 

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