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Teilrevision Bau- und Zonenordnung, Kommunaler Mehrwertausgleich, Öffentliche Auflage
Teilrevision Bau- und Zonenordnung, Kommunaler Mehrwertausgleich, Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat Egg hat am 8. November 2021 die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO), Umsetzung kommunaler Mehrwertausgleich, zuhanden der öffentlichen Auflage und Anhörung gemäss § 7 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) verabschiedet. Der Entwurf des Reglements zum kommunalen Mehrwertausgleichsfonds wird informationshalber den öffentlich aufgelegten Unterlagen beigelegt.
Die Unterlagen liegen vom 12. November 2021 bis 10. Januar 2022 während 60 Tagen von der Publikation an gerechnet, in der Gemeindeverwaltung Egg, Bauamt, Forchstrasse 145, 8132 Egg während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Zudem sind die Unterlagen auf www.egg.ch aufgeschaltet.
Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen schriftlich zu den aufliegenden Unterlagen äussern. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Eingaben sind schriftlich bis 10. Januar 2022 (Datum des Poststempels) dem Gemeinderat Egg, Forchstrasse 145, 8132 Egg, einzureichen. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage durch die Gemeindeversammlung entschieden.
Egg, 12. November 2021
Zugehörige Objekte
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Teilrevision Nutzungsplanung Anpassung BZO | Download | 0 | Teilrevision Nutzungsplanung Anpassung BZO |
Teilrevision Nutzungsplanung MAG Bericht | Download | 1 | Teilrevision Nutzungsplanung MAG Bericht |
MAG Fondsreglement | Download | 2 | MAG Fondsreglement |
Beschluss Nr. 428 des Gemeinderates vom 8. November 2021 | Download | 3 | Beschluss Nr. 428 des Gemeinderates vom 8. November 2021 |