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Gesamterneuerungswahlen / Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Erneuerungswahlen 27. März 2022 / Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Wahlvorschläge für die Erneuerungswahlen vom 27. März 2022 müssen bis spätestens am 22. Dezember 2021 an die Gemeinderatskanzlei, Forchstrasse 145, 8132 Egg, eingereicht werden.
Wahlvorschläge die nach dem 22. Dezember 2021 eintreffen können nicht berücksichtigt werden.
Unter "Dokumente" finden Sie das Formular für den Wahlvorschlag.
Gemeinderat Egg, 1. Dezember 2021
Zugehörige Objekte
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