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Feuer- und Feuerwerksverbot ab Mittwoch 27. Juli 2022
Aufgrund der seit längerem andauernden niederschlagsfreien Periode, verbunden mit anhaltend warmen Temperaturen, hat die Gemeinde Egg die Situation auch im Hinblick auf den bevorstehenden 1. August 2022 bezüglich des Abbrennens von Feuerwerk und des Feuerns im Freien (Höhenfeuer) beurteilt. Sowohl im Wald, als auch auf Getreidefeldern, in Wiesen und in Böschungen herrscht eine grosse Trockenheit.
Laut Prognosen wird das heisse und trockene Wetter in den kommenden Tagen anhalten. Für eine Entspannung der Lage sind erhebliche Regenmengen, und zwar über eine längere Zeitspanne, notwendig. Heftige, kurze Regenschauer vermögen nicht in den trockenen Boden einzudringen, sondern fliessen zu rasch oberflächlich ab. Die extreme Trockenheit führt zu einem erhöhten Brandrisiko, das die Natur schädigen, Menschenleben gefährden und Sachwerte zerstören kann.
Aus diesen Gründen beurteilt die politische Führung der Gemeinde Egg sowohl die Waldbrandgefahr als auch die allgemeine Brandgefahr (auf Feldern, auf Wiesen, im Schilfgürtel etc.) als sehr erheblich.
In Anwendung der gesetzlichen Vorgaben (§ 18 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz) kann bei besonderer Gefahrenlage, insbesondere bei Dürre oder grosser Trockenheit, verboten werden, Feuerwerk abzubrennen oder offene Feuer zu entzünden. Somit ist per Mittwoch 27. Juli 2022, 12.00 Uhr, das Entzünden von Feuerwerk (inkl. Kleinfeuerwerk) und offenem Feuer (inkl. Höhenfeuer/1. August-Feuer und Grillieren mit Holz und Holzkohle) im Freien, bei Feuerstellen, auf Balkonen und Sitzplätzen sowie Dachterrassen ab sofort bis auf Widerruf verboten. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen.
Das Grillieren mit einem, resp. Verwenden eines Gas- oder Elektrogrills bleibt im Freien, aber auch auf (privaten) Balkonen und Gartensitzplätzen sowie Dachterrassen, vorbehältlich der Anwendung der nötigen Sorgfalt (Aufstellen des Gerätes auf kippsicherem und feuerfestem Untergrund) und vorbehältlich anderslautender Regeln der jeweiligen Hausverwaltung oder Entscheidungsträger, hingegen bis auf Weiteres erlaubt.
Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt unverändert bestehen.
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