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Vogelgrippe / Kontrollgebiet und Registrierungspflicht
Informationen des Veterinäramts Kanton Zürich
Der Bund und die Kantone haben die gesamte Schweiz zum Vogelgrippe-Kontrollgebiet erklärt. Deshalb gelten bis mindestens 15. Februar 2023 die folgenden Massnahmen für alle Geflügelhaltungen, unabhängig von ihrer Grösse oder der Anzahl gehaltener Tiere:
- Hühner, Gänse und anderes Geflügel dürfen nur unter Auflagen ins Freie, zum Beispiel in Aussenräume mit dichtem Dach und spatzensicher vergitterten oder mit Netzen verkleideten Seitenwänden.
- Auslaufflächen und Wasserbecken dürfen dem Hausgeflügel nur zugänglich gemacht werden, wenn die Abdeckung den Kontakt zu Wildtiere verhindert (z.B. Netze, Zäune, Verbrämungsbänder).
- Gefüttert werden darf nur noch in vor Wildvögeln gesicherten Gehegeteilen.
- Wassergeflügel (Enten, Gänse) und Laufvögel (Strausse) müssen getrennt vom übrigen Hausgeflügel gehalten werden.
- Das Geflügel ist gut zu beobachten und es gilt die Aufzeichnungs- und Meldepflicht für krankes und totes Hausgeflügel.
- Märkte, Ausstellungen und Ähnliches mit Geflügel sind verboten
Registrierungspflicht
Wer Geflügel hält, ist verpflichtet, dies dem Veterinäramt zu melden. Bitte beachten Sie die Dokumente im Downloadbereich.