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Pflanzenrückschnitt 2025
Durch zu gross gewachsene Hecken und Sträucher sowie in den Lichtraum hineinragende Äste kommt es häufig zu Sichtbeeinträchtigungen und daraus resultierend zu gefährlichen Situationen, im Speziellen für Schulkinder. Auch der Strassenunterhalt kann seine Aufgaben wie zum Beispiel die Reinigung oder den Winterdienst nicht effizient ausführen.
Die Gemeinde bittet deshalb die betroffenen Grundeigentümer, ihre Pflanzen bis spätestens Mitte November zurückzuschneiden und das erforderliche Lichtraumprofil gem. § 19 Verkehrserschliessungsverordnung (VErV) freizuhalten:
Das Ast- und Blattwerk von Bäumen, Sträucher und Grünhecken hat über der Strasse einen Lichtraum von 4,5 m zu wahren, bei Rad- und Fusswegen reicht ein Lichtraumprofil von 2,65 m. Diese Lichtraumprofile sind durch den Grundeigentümer dauernd freizuhalten. Grünhecken müssen stets bis auf die Grundstücks- resp. Strassengrenze zurückgeschnitten werden.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Interesse der Verkehrssicherheit