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Umstellung auf volldigitales Baubewilligungsverfahren
Der Gemeinderat hat mit dem Beschluss Nr. 51 vom 10. Februar 2025 festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2026 das Baubewilligungsverfahren ausschliesslich elektronisch über die Plattform "eBaugesucheZH" abgewickelt wird.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass ab diesem Zeitpunkt Papiergesuche nicht mehr entgegengenommen und bearbeitet werden.
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an das Bauamt wenden.
Zugehörige Objekte
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| GRB_20250210_51_Umstellung_auf_volldigitales_Baubewilligungsverfahren_Fe... (PDF, 1.32 MB) | Download | 0 | GRB_20250210_51_Umstellung_auf_volldigitales_Baubewilligungsverfahren_Fe... |