Bewilligung für Veranstaltungen und Anlässe

Öffentliche Veranstaltungen aller Art bedürfen einer Bewilligung und sind gebührenpflichtig. Je nach Art des Anlasses sind die vier Formulare notwendig:


Das Veranstaltungsgesuch ist spätestens 5 Wochen vor der Durchführung des Anlasses bei der Gemeinde Egg zur Prüfung einzureichen. Bei Grossveranstaltungen wird eine frühere Kontaktaufnahme empfohlen. Dies auf Grund der Ausarbeitung eines Park- und Verkehrskonzeptes. Das Polizeisekretariat sowie die Gemeindepolizei unterstützen Sie gerne.

Sämtliche Informationen entnehmen Sie bitte der Wegleitung für bewilligungspflichtige Anlässe der Gemeinde Egg unter Onlineschalter / Downloads.