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8132 Egg

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Inhalt

Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet der Gemeinde Mönchaltorf mit Betroffenheit des Gemeindegebiets von Egg. Öffentliche Auflage nach § 15 g der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV).

19. Mai 2022

Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.

Für das Siedlungsgebiet der Gemeinde Mönchaltorf hat die Gemeinde Mönchaltorf die Gewässerraumpläne für die kommunalen Gewässer Mettlenbach, Tüftalerbach, Wihaldenbächli und Friedhofsweiher erarbeitet. Der Gewässerraum wird immer auf beiden Seiten des Gewässers festgelegt. Aus diesem Grund ist am Wihaldenbächli einseitig auch das Gemeindegebiet von Egg von der Festlegung betroffen.

Gestützt auf § 15 g HWSchV werden die für das Gemeindegebiet von Egg massgebenden Unterlagen für die Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet der Gemeinde Mönchaltorf vom 24. Mai 2022 bis zum 25. Juli 2022 bei der Gemeindeverwaltung Egg, Bau und Sicherheit, Forchstrasse 145, 8132 Egg öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt.

Die Unterlagen sind auch in digitaler Form über die Informationsplattform Gewässerraum (www.gewaesserraum.ch/publikationen) während der Auflagefrist einsehbar. Die Gewässerräume sind zudem im kantonalen GIS-Browser (www.maps.zh.ch) in der Karte «Öffentliche Oberflächengewässer, Gewässerraum, Wasserrechte und Hochwasserrückhaltebecken» dargestellt.

Mehr zum Gewässerraum und den Auflagen, die dort gelten, entnehmen Sie der Informationsbroschüre «Gewässerraum – Das Wichtigste in Kürze». Die Broschüre sowie weiterführende Informationen, darunter zwei interessante Erklärvideos, finden Sie unter https://www.zh.ch/de/planen-bauen/wasserbau/gewaesserraum.html

Rechtsmittelbelehrung
Gemäss § 15g Abs. 4 HWSchV kann während der öffentlichen Auflage jedermann Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Gewässerraums erheben. Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums können bis am 25. Juli 2022 mit schriftlicher Begründung im Doppel und mit Vermerk «Einwendungen GWR [Name Gewässer], [Name Gemeinde]» bei folgender Adresse eingereicht werden:

Baudirektion Kanton Zürich
AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Abteilung Wasserbau, Sektion Planung
Walcheplatz 2
8090 Zürich

Ablauf der Frist: 25. Juli 2022

Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet der Gemeinde Mönchaltorf mit Betroffenheit des Gemeindegebiets von Egg.  Öffentliche Auflage nach § 15 g der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV).

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