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Kontakt

Forchstrasse 145
Postfach 331
8132 Egg

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Di-Do: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30 Uhr
Fr: 07.30 - 15.00 Uhr

Inhalt

Leitbild / Leitspruch Gemeinde Egg


Die Gemeinde am Pfannenstiel macht das Dasein 365 Tage im Jahr für alle lebenswert. Das Engagement von Gewerbe, Verwaltung und Freiwilligen in Behörden und Vereinen hält die Gemeinde lebendig und bietet eine solide Infrastruktur.

Ein zeitgemässes Bildungsangebot fördert die Interessen von Jung und Alt, Einzelnen und Familien – als Teil der Einheitsgemeinde Egg. Begegnungsorte ermöglichen Menschen in allen Lebensphasen, aktiv in Kontakt zueinander zu treten.

Naherholungsgebiete, solide Infrastruktur und eine gute Verkehrsanbindung ermöglichen Wohnen, Leben und Arbeiten am Pfannenstiel.

Der Händedruck ist gelebte Wirklichkeit.


Legislaturziele 2022/2026


365 Tage lebenswert / Gesellschaft

1. Stärkung der Freiwilligenarbeit und aktiver Einbezug möglichst vieler Anspruchsgruppen in das Gemeindeleben:

  • Frühe Förderung, Koordination Freiwilligenarbeit und Integration wird umgesetzt, die personellen Ressourcen sind geklärt und Stellenausschreibungen sind erfolgt.
  • Die Bevölkerung wird zur Selbstorganisation befähigt (z.B.) zur Verfügungsstellung einer Internetplattform "Digitaler Marktplatz").
  • Die Demografie wird in der Ortsentwicklung der Gemeinde Egg berücksichtigt.
  • Der Gemeinderat ermöglicht Mitwirkungsprozesse (wie Spielplatzkommission, Vereine etc. und steht in Interaktion (Einbezug) mit der Bevölkerung).
  • Die Nachhaltigkeit von EHG+ ist sichergestellt (EHG+ Ende Juni 2024, bis dahin sind alle Ziele in der Verwaltung institutionalisiert).

2. Die Bibliothek etabliert sich als Lebensraum und Ort der Begegnung:

  • Erweiterung Öffnungszeiten (open library).
  • Zurverfügungstellung von Fachkompetenz im Bereich der physischen und digitalen Informationsbeschaffung für möglichst alle Bevölkerungsgruppen.

3. Die Blaulichtorganisationen vertiefen ihre Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemeinden.

4. Der Zivilschutz-Zweckverband Egg-Mönchaltorf-Oetwil am See ist fit für die Erfüllung der neuen gesetzlichen 
    Anforderung hinsichtlich des Bevölkerungsschutzgesetzes.

5. Umsetzung des zu erarbeitenden Kommunikationskonzeptes zwecks Optimierung des Kontaktes mit den
    Anspruchsgruppen.

Weiterentwicklung Bildung und Verwaltung

1. Attraktivität als Arbeitgeber weiter stärken und Fachkräftemangel begegnen:

  • Personalerhaltungs- und förderungsmassnahmen erarbeiten und umsetzen;
  • Personalgewinnungsmassnahmen erarbeiten und umsetzen;
  • Massnahmen im Rahmen des Kommunikationskonzeptes umsetzen;
  • Arbeitssicherheit ist umgesetzt.

2. Digitalisierung nach innen und aussen schrittweise umsetzen:

  • Elektronische Geschäftsverwaltung einführen;
  • Publikationsorgan auf digital umstellen;
  • Weisungen Gemeindeversammlung digital anbieten;
  • Digitalisierung im Verkehr mit Behörden und Einwohnenden schrittweise ausbauen (blue Deal).

3. Weitere Schärfung des Angebots für möglichst alle Schülerinnen und Schüler:

  • Kosten der Sonderpädagogik gemäss Spielraum steuern können;
  • Angebot für Begabungsförderung aufstellen;
  • Systemisch die Grundlagen für eine erfolgreiche Sonderpädagogik in Egg legen.

Ortsentwicklung

1. Die Revision der Nutzungsplanung (BZO) ist auf Grundlage der Richtplanung abgeschlossen und entspricht
    den Zielsetzungen der Gemeinde Egg.

2. Die Überarbeitung des Gestaltungsplans Längi-Hanselmaa zu Gunsten von mehr Gewerbe ist abgeschlossen.

3. Der von der Gemeindeversammlung genehmigte Verkehrsrichtplan wird organisch umgesetzt. Dabei wird der
    Bewältigung des überregionalen Verkehrs grosse Bedeutung zugemessen.

4. Die Gemeinde Egg überprüft ihre Energiestrategie und der Ausbau der Fernwärme der ARA Esslingen wird
    geprüft.

5. Schulraumplanung wird zur Entscheidungsreife gebracht.

6. Dem Natur- und Gewässerschutz wird bei Projekten und beim Unterhalt grosse Bedeutung beigemessen.

7. Die Reglemente der Wasserversorgung und Siedlungsentwässerung (SEVO) sowie die Gebührenverordnungen
    Wasser-/Abwasser sind den gesetzlichen Vorgaben entsprechend angepasst und von der Gemeindeversammlung
    verabschiedet.

Vom Gemeinderat mit Beschluss Nr. 39 vom 30. Januar 2023 verabschiedet.

 

 



 


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