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Inhalt

Revision öffentlicher Gestaltungsplan "Längi-Hanselmaa" / Festsetzung und Genehmigung

14. März 2024

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. KS-0603/23 vom 5. März 2024 die von der Gemeindeversammlung mit Beschluss vom 4. September 2023 festgesetzte Revision des öffentlichen Gestaltungsplans "Längi-Hanselmaa" genehmigt.

Die Unterlagen können während 30 Tagen vom 15. März bis 13. April 2024 auf dem Bauamt der Gemeindeverwaltung Egg während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Egg, 15. März 2024                                                     Gemeinderat Egg

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