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Teilrevision Nutzungsplanung "Abstand von Windrädern" / Festsetzung und Nichtgenehmigung
Die Unterlagen können während 30 Tagen vom 23. Mai bis 21. Juni 2025 auf dem Bauamt der Gemeindeverwaltung Egg während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung sowie gegen den Nichtgenehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Zugehörige Objekte
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Egg Teilrevision NP BZO Nichtgenehmigung (PDF, 1.23 MB) | Download | 0 | Egg Teilrevision NP BZO Nichtgenehmigung |
Egg Teilrevision NP Protokollauszug Gemeindeversammlung_inkl_Rechtskraftbescheinigung (PDF, 4.33 MB) | Download | 1 | Egg Teilrevision NP Protokollauszug Gemeindeversammlung_inkl_Rechtskraftbescheinigung |
2025.05.06 ARE_Teilrevision Nutzungsplanung Abstand Windräder Nichtgenehmigung (PDF, 1.58 MB) | Download | 2 | 2025.05.06 ARE_Teilrevision Nutzungsplanung Abstand Windräder Nichtgenehmigung |
Egg Teilrevision NP Bericht nach Art. 47 RPV Nichtgenehmigung (PDF, 531.4 kB) | Download | 3 | Egg Teilrevision NP Bericht nach Art. 47 RPV Nichtgenehmigung |