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Inhalt

Teilrevision Nutzungsplanung "Abstand von Windrädern" / Festsetzung und Nichtgenehmigung

22. Mai 2025
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. KS-0087/25 vom 6. Mai 2025 die von der Gemeindeversammlung mit Beschluss vom 2. September 2024 festgesetzte Teilrevision der Nutzungsplanung zum "Abstand von Windrädern" nicht genehmigt.

Die Unterlagen können während 30 Tagen vom 23. Mai bis 21. Juni 2025 auf dem Bauamt der Gemeindeverwaltung Egg während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung sowie gegen den Nichtgenehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Zugehörige Objekte

Name
Egg Teilrevision NP BZO Nichtgenehmigung (PDF, 1.23 MB) Download 0 Egg Teilrevision NP BZO Nichtgenehmigung
Egg Teilrevision NP Protokollauszug Gemeindeversammlung_inkl_Rechtskraftbescheinigung (PDF, 4.33 MB) Download 1 Egg Teilrevision NP Protokollauszug Gemeindeversammlung_inkl_Rechtskraftbescheinigung
2025.05.06 ARE_Teilrevision Nutzungsplanung Abstand Windräder Nichtgenehmigung (PDF, 1.58 MB) Download 2 2025.05.06 ARE_Teilrevision Nutzungsplanung Abstand Windräder Nichtgenehmigung
Egg Teilrevision NP Bericht nach Art. 47 RPV Nichtgenehmigung (PDF, 531.4 kB) Download 3 Egg Teilrevision NP Bericht nach Art. 47 RPV Nichtgenehmigung

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