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Gemeinderat spricht sich gegen ein Feuerwerksverbot aus

2. September 2025
Der Gemeinderat empfiehlt der Gemeindeversammlung die Initiative für ein Feuerwerksverbot zur Ablehnung. Ein Verbot wird weder als verhältnis- noch zweckmässig beurteilt.

Der 1. August als auch Silvester haben in der Schweiz seit jeher Tradition und werden jährlich durch verschiedene Bräuche begangen. Am 1. August wird der Bundesfeiertag unter anderem mit Festansprachen, Höhenfeuern und Feuerwerken begangen. An Silvester entspricht es der Tradition, mit Glockengeläut und seit einigen Jahren mit Feuerwerk um Mitternacht den Beginn des neuen Jahres zu feiern.

Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass lärmerzeugendes Feuerwerk von einem Teil der Bevölkerung als störend empfunden wird. Ebenfalls ist ihm bekannt, dass Tiere teilweise empfindlich reagieren oder sogar unter dem lärmerzeugenden Feuerwerk leiden. Demgegenüber ist wiederum entgegenzuhalten, dass diese Tradition zwei Mal pro Jahr zu den genannten Emissionen führt. Dasselbe gilt im Übrigen auch für die hervorgerufenen Feinstaubemissionen.

Ein generelles Verbot in Bezug auf das Abbrennen von lärmerzeugendem Feuerwerk am Nationalfeiertag und am 31. Dezember (Silvester) wird vom Gemeinderat weder als verhältnis- noch zweckmässig beurteilt. Der Gemeinderat erachtet es als sinnvoller, über aktive Präventions- und Informationsarbeit die Bevölkerung zu sensibilisieren und auch an Schulen entsprechende Aufklärungsarbeit zu leisten.

Die Gemeindeversammlung wird am 24. November 2025 über die Initiative befinden.

Gemeindehaus von aussen

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