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Quartierplan Nr. 14 «Radrainweg» / Festsetzung und Genehmigung
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat – gestützt auf § 159 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zürich – mit Verfügung Nr. 0204 / 25 vom 8. September 2025 den vom Gemeinderat Egg mit Beschluss Nr. 235 vom 30. Juni 2025 festgesetzten Quartierplan Nr. 14 «Radrainweg» in Egg genehmigt.
Die Quartierplanunterlagen können während 30 Tagen auf dem Bauamt der Gemeindeverwaltung Egg während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Den beteiligten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern werden die Beschlüsse schriftlich mitgeteilt.
Gegen den Festsetzungsbeschluss des Gemeinderats sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Egg, 19. September 2025 Gemeinderat Egg