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Kontakt

Forchstrasse 145
Postfach 331
8132 Egg

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Di-Do: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30 Uhr
Fr: 07.30 - 15.00 Uhr

Inhalt

Bewilligung für Veranstaltungen und Anlässe

Öffentliche Veranstaltungen aller Art bedürfen einer Bewilligung und sind gebührenpflichtig. Je nach Art des Anlasses sind die vier Formulare notwendig:


Das Veranstaltungsgesuch ist spätestens 5 Wochen vor der Durchführung des Anlasses bei der Gemeinde Egg zur Prüfung einzureichen. Bei Grossveranstaltungen wird eine frühere Kontaktaufnahme empfohlen. Dies auf Grund der Ausarbeitung eines Park- und Verkehrskonzeptes. Das Polizeisekretariat sowie die Gemeindepolizei unterstützen Sie gerne.

Sämtliche Informationen entnehmen Sie bitte der Wegleitung für bewilligungspflichtige Anlässe der Gemeinde Egg unter Onlineschalter / Downloads.

Zugehörige Objekte

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