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Forchstrasse 145
Postfach 331
8132 Egg

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Di-Do: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30 Uhr
Fr: 07.30 - 15.00 Uhr

Inhalt

Oetwil am See, Egg, Gossau, Kreisel Zelgli bis Leerüti, Radwegschwachstelle beheben und Instandsetzung Fahrbahn, Öffentliche Planauflage, Mitwirkung der Bevölkerung

11. November 2021

Betrifft: 8132 Egg b. Zürich

Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt.

Mit dem Ausbau der Radinfrastruktur auf der Gossauer- / Leerütistrasse zwischen Oetwil am See und Gossau (Nebenverbindung 06-129 des Velonetzplans), werden Radwegschwachstellen behoben und Fahrbahninstandstellungen vorgenommen und somit die Infrastruktur für alle Verkehrsteilnehmer verbessert.

Mit dem Projektauftrag sind folgende Massnahmen vorgesehen:

  • Im Innerortsbereich von Oetwil a. S. wird für den Veloverkehr eine Fahrbahn mit Radstreifen eingeführt.
  • Im Ausserortsbereich von Oetwil a. S. bleibt der heutige Zustand bestehen. Es werden lediglich lokale Anpassungen zur Verbesserung der Sichtweiten vorgenommen.
  • Der Bereich des Anschlusses an die Forchautostrasse und der Knoten Esslingerstrasse werden neugestaltet.

Durchführende Stelle:
Tiefbauamt Kanton Zürich

Angaben zur Auflage:
Gemeindeverwaltung Egg
Bau und Sicherheit
Forchstrasse 145
8132 Egg

Öffnungszeiten: Montag: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag - Donnerstag: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30 Uhr
Freitag: 07.30 - 15.00 Uhr (durchgehend)

Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter www.tiefbauamt.zh.ch digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.

Rechtliche Hinweise:
Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen. Der Bericht wird während 60 Tagen öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt (§ 13 Abs. 2 und 3 StrG) und öffentlich bekannt gemacht.

Ergänzende rechtliche Hinweise:
Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, in schriftlicher Form an die Gemeinde Egg zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich einzureichen.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 15.12.2021

Kontaktstelle:
Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt,
Projektieren und Realisieren,
Walcheplatz 2, 8090 Zürich

Öffentliche Planauflage, Mitwirkung der Bevölkerung

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