Kopfzeile
Inhalt
Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren
Gemeinde/n
Gemeinde Egg
Gesuchstellerin
Forchbahn AG (FB)
Gegenstand
Egg, Haltestelle Hinteregg, Perronerhöhung P30 (BehiG), km 10.066- 10.478, Projektänderung
Das vorliegende Plangenehmigungsgesuch der FB beinhaltet die Projektänderung zum laufenden Plangenehmigungsverfahren der FB, welches bereits vom 25. Januar 2021 bis zum 23. Februar 2021 und vom 16. Januar 2023 bis zum 14. Februar 2023 Gegenstand einer öffentlichen Auflage bildete. Die Projektänderung umfasst im Wesentlichen die folgenden Elemente:
- Bei der Parzelle Nr. 521 wird zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit die Lage des Containerstandplatzes erneut geändert und die Lage der Blocksteinmauer optimiert.
- Der Abstand für sichere Dienstwege zwischen den Gleisen und den Perronzugängen wird lokal auf 2m vergrössert. D.h. die Kante wird baulich zurückgeschoben. Dies betrifft die Parzellen Nrn. 329 und 328.
- Die taktile Markierung beim Bahnübergang Hinteregg Ost wird gemäss VSS SN 640 075 als «Warteposition» ausgestaltet.
- Die Abschrankung zwischen Perron Gleis 1 und der Forchstrasse wird mit zwei starren Längselementen rund 30cm und 100cm ab Boden realisiert.
- Der Umweltbericht wurde präzisiert und insbesondere der Teil betreffend die Beleuchtung wurde überarbeitet.
- Der Lärmbericht wurde ebenfalls präzisiert.
Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.
Verfahren
Das Verfahren richtet sich nach dem Eisenbahngesetz (Art. 18 ff. EBG; SR 742.101), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Gemäss den Übergangsbestimmungen des EntG zur Änderung vom 19. Juni 2020 richtet sich das vorliegende Enteignungsverfahren nach der bis 31. Dezember 2020 in Kraft gestandenen Fassung.
Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).
Öffentliche Auflage
Die Planunterlagen können vom 17. August 2023 bis 15. September 2023 während den ordentlichen Öffnungszeiten an folgenden Stellen eingesehen werden:
- Gemeindeverwaltung Egg, Bau und Planung, Forchstrasse 145, 8132 Egg
Zudem sind die Gesuchsunterlagen im Internet unter www.zh.ch/auflagen-eisenbahnen publiziert.
Aussteckung
Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen werden während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt und die Hochbauten werden profiliert.
Einsprachen
Einsprache kann erheben, wer nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.101) und dem EntG Partei ist.
Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (vgl. Art. 18f Abs. 2 EBG in Verbindung mit Art. 35 - 37 EntG). Für nachträgliche Forderungen gilt Art. 41 EntG.
Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen.
Enteignungsbann
Vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Planauflage an dürfen ohne Zustimmung des Enteigners keine die Enteignung erschwerenden rechtlichen oder tatsächlichen Verfügungen über den Gegenstand der Enteignung getroffen werden (vgl. Art. 42 EntG).
16. August 2023 Bundesamt für Verkehr
Amt für Mobilität, Kanton Zürich