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Festlegung des Gewässerraums / Genehmigung
Die Baudirektion Kanton Zürich hat mit Verfügung vom 31. Mai 2024 den Gewässerraum im Sinne von Art. 41a GSchV und gestützt auf § 15 h HWSchV im Siedlungsgebiet der Gemeinde Egg ZH festgelegt.
Der Entwurf für die Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet der Gemeinde Egg wurde vom 17. Februar 2023 bis zum 17. April 2023 öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist konnte jedermann Einwendungen zum Entwurf erheben.
Angaben zur Auflage:
Gestützt auf § 15 i HWSchV macht die Gemeinde Egg ZH die Festlegung öffentlich bekannt. Die Verfügung vom 31. Mai 2024 wird - zusammen mit der Stellungnahme zu den Einwendungen - vom 14. Juni 2024 bis zum 14. Juli 2024 während 30 Tagen bei der Gemeinde Egg ZH (Forchstrasse 145, 8132 Egg) öffentlich aufgelegt. Die physischen Unterlagen können zu den regulären Schalteröffnungszeiten der Gemeinde eingesehen werden und die Gewässerräume sind im kantonalen GIS-Browser (www.maps.zh.ch) publiziert. Auf der Homepage der Gemeinde Egg sind die Unterlagen ebenfalls verfügbar.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die erwähnte Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.