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Teilrevision kommunale Richtplanung, Genehmigung
Teilrevision kommunale Richtplanung, Genehmigung
Die Teilrevision der kommunalen Richtplanung, welche die Gemeindeversammlung Egg mit Beschluss vom 14. Juni 2021 festsetzte, hat die Baudirektion Kanton Zürich mit Verfügung Nr. 0948/21 vom 16. November 2021 genehmigt.
Die Teilrevision tritt am 27. November 2021 in Kraft. Die Unterlagen liegen zu den ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung, Bauamt, Forchstrasse 145, 8132 Egg, zur Einsichtnahme auf.
Egg, 26. November 2021