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Forchstrasse 145
Postfach 331
8132 Egg

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Di: 08.30 - 12.00 Uhr
Mi: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30 Uhr
Do: 08.30 - 12.00 Uhr
Fr: 07.00 - 14.00 Uhr

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Quellensteuern

Haben Sie einen neuen Angestellten ohne Niederlassungsbewilligung? Melden Sie sich für die Registration des neuen Arbeitsverhältnisses bei der Quellensteuerabteilung des Kantonalen Steueramtes. Das Gemeindesteueramt wird anschliessend informiert und versendet die entsprechende Tarifmitteilung als Grundlage für die Abrechnungen der Quellensteuern.

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