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Quellensteuern
Haben Sie einen neuen Angestellten ohne Niederlassungsbewilligung? Melden Sie sich für die Registration des neuen Arbeitsverhältnisses bei der Quellensteuerabteilung des Kantonalen Steueramtes. Das Gemeindesteueramt wird anschliessend informiert und versendet die entsprechende Tarifmitteilung als Grundlage für die Abrechnungen der Quellensteuern.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | 043 277 11 60 | steueramt@egg.ch |