Feuerwerksverbot per 1. März 2026 in Kraft gesetzt
Die Gemeindeversammlung vom 24. März 2025 hatte dem Feuerwerksverbot in der Gemeinde Egg zugestimmt. Der Gemeinderat hat die Polizeiverordnung entsprechend angepasst und per 1. März 2026 in Kraft gesetzt. Somit ist das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk verboten. Die revidierte Polizeiverordnung ist in der Rechtssammlung der Gemeinde Egg zu finden.