Info ABC
Zusätzlich zu den ordentlichen Schulferien stehen jedem Kind pro Jahr zwei Jokertage zur freien Verfügung (siehe Jokertage und Reglement "Absenzen und Jokertage" unter "Downloads").
In Ausnahmefällen besteht die Option zur Dispensation vom Unterrichtsbesuch (siehe Dispensation).
Um das schulische Umfeld hörbehindertengerecht gestalten und den Lernerfolg möglichst sichern zu können, sind spezifische audiopädagogische Angebote notwendig.
•Beratung in Personalfragen
•Vermittlung von kompetenten Stellen für besondere Situationen
•Konflikt- und Krisenmanagement
•Moderation von Gesprächen
•Mithilfe bei Suche nach einvernehmlichen Lösungen
•Einleitung von Massnahmen auf der Grundlage des Personalrechts
Genaue Daten für die Schuleinheiten sind in der Agenda der Schule Egg ersichtlich.
Der Anfangsunterricht ist für Schülerinnen und Schüler, die sehr wenig oder kein Deutsch sprechen. Die Kinder lernen in kleinen Gruppen Deutsch. Danach wechseln die Kinder in eine normale Klasse.
Der Aufbauunterricht ist für Schülerinnen und Schüler, die schon Deutsch sprechen und in eine normale Klasse gehen. Sie üben weiter Deutsch, damit sie in der Schule gut lernen können.
Schülerinnen und Schüler können ausnahmsweise vom Unterricht dispensiert werden, wenn die Dispensation ausreichend begründet ist (Begründungen siehe "Dispensationsgesuch" unter "Downloads").
Das Dispensationsgesuch muss mindestens 2 Wochen vorher schriftlich eingereicht werden.
Der Elternrat hat den Zweck, den regelmässigen Kontakt und den Austausch von Informationen zwischen Lehrerschaft und Eltern sowie den partnerschaftlichen Umgang aller an der Schule Beteiligten gemäss §55 des Volksschulgesetzes zu fördern.
Die Schule Egg verwendet die Schulsoftware Escola. Dieses Tool erleichtert das digitale Schulmanagement und ermöglicht eine mühelose Kommunikation zwischen Schule und Eltern.
Haben Sie Fragen zur Bedienung der App? HierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. finden Sie Hilfe.
Die externe Beurteilung der Schulen im Kanton Zürich wird alle fünf Jahre von der Fachstelle für Schulbeurteilung durchgeführt.
Die Beurteilung der Fachstelle erfolgte durch:
- eine sorgfältige Dokumentenanalyse von Schuldokumenten (Konzepte, Reglemente, …)
- eine Befragung aller Eltern, SchülerInnen und Lehrpersonen
- Interviews mit SchülerInnen, Eltern, Lehrpersonen, Schulleitung und Behörden
- Beobachtungen durch drei Fachpersonen vor Ort während drei Tagen
In den Schuljahren 2020/21 (Esslingen & Oberstufe) und 2021/22 (BüHiKi & Zentrum) wurden die vier Schuleinheiten der Gemeinde Egg von der Fachstelle für Schulbeurteilung besucht und evaluiert.
Insgesamt wurde den vier Schuleinheiten ein gutes Zeugnis ausgestellt. Insbesondere in den Qualitätsbereichen «Schulgemeinschaft» (Die Schule entwickelt eine wertschätzende Gemeinschaft, in der Vielfalt anerkannt und Partizipation gelebt wird.) und «Zusammenarbeit mit den Eltern» (Die Schule informiert die Eltern umfassend, stellt deren Mitwirkung sicher und gestaltet die kindbezogene Zusammenarbeit aktiv.) wurden sehr gute Werte erreicht.
Die Hinweise und Massnahmen auf der Basis der Evaluationsergebnisse helfen der Schule Egg, die Qualität zu steigern. Es ist uns ein grosses Anliegen, die Schule und den Unterricht weiter zu verbessern. Die vorgeschlagenen Handlungsfelder werden von den Schuleinheiten im Rahmen der Schulprogrammarbeit aufgenommen und verarbeitet.
Die Evaluationsberichte finden Sie jeweils in den Publikationen der gewünschten Schuleinheit.
Die Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler ist uns ein Anliegen. Deshalb machen wir bei "fit4future" mit. Das nationale Programm bietet Primarschulen ein tolles Angebot zu den Themen Bewegung, Ernährung und Brainfitness. Ob Klassen-Kochkurse, Bewegungstage, Workshops, Lehrer-Weiterbildungen, Elternabende, Bewegungsmaterialien oder Unterrichtsinputs: Das vielfältige Angebot ist kostenlos und leistet einen wertvollen Beitrag, Kinder spielerisch zu einem bewegten, gesunden Lebensstil zu motivieren.
Der erste Ort dafür ist die Familie. Die Eltern können ihre Kinder beim Lernen unterstützen.
Schülerinnen und Schüler, die nach der Primarschule ins Gymnasium gehen möchten, müssen eine Aufnahmeprüfung machen. Ab den Herbstferien bis zu den Sportferien bietet die Primarschule Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung in Deutsch und Mathematik an.
Die Anmeldung zur Gymiprüfung erfolgt über diese WebsiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Fremdsprachige Kinder haben die Möglichkeit, Kurse in ihrer Erstsprache zu besuchen (HSK-Kurse).
Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Die Schulpflege gibt Regeln für den Bezug von Jokertagen vor:
Die KEO ist der Verband der Elterngremien im Kanton Zürich. Sie setzt sich ein für eine starke Volksschule. Sie will die Elternmitwirkung in bildungspolitischen Fragen auf Gemeinde- und Kantonsebene flächendeckend demokratisch abstützen und sich als legitimierte Partnerin für die Schulbehörden in den Gemeinden und im Kanton einsetzen.
In Kooperation mit der PH Zürich zukünftige Lehrpersonen ausbilden.
Gemeinsam mit der Pädagogischen Hochschule Zürich entwickeln wir die Ausbildung künftiger Lehrpersonen weiter. Als Kooperationsschule tragen wir die Mitverantwortung für deren Professionalisierung.
Die berufspraktische Ausbildung von Studierenden der Pädagogischen Hochschule Zürich umfasst rund ein Drittel der Studienzeit. Die Student:innen absolvieren ihre Praktika an Kooperationsschulen im Kanton Zürich.
Auch unsere Schule ist eine Kooperationsschule der PH Zürich. Studierende durchlaufen hier bei ausgebildeten Praxislehrpersonen Tages- und Wochenpraktika. Für die Studierenden ist unsere Schule eine Lernumgebung, die ihre Kompetenzentwicklung fördert – wir ermöglichen ihnen einen vertieften Einblick in ihr späteres Arbeitsfeld. Die Studierenden unterrichten vorwiegend an Klassen, nehmen aber mit der Zeit auch vermehrt weitere Aufgaben wie die Zusammenarbeit mit anderen Fachpersonen im Team und mit Eltern wahr. Eine Praxisleitung koordiniert die Praktika, unterstützt die Praxislehrpersonen und begleitet gemeinsam mit Mentor:innen der PH Zürich die Studierenden. Zudem arbeitet die Praxisleitung eng mit den Verantwortlichen der berufspraktischen Ausbildung der PH Zürich zusammen.
Weitere Informationen zu den Kooperationsschulen der PH Zürich finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
- kantonale angestellte Lehrpersonen gemäss Lehrpersonalgesetz (Kindergarten-, Primar- und Oberstufenlehrpersonen, Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sowie Lehrpersonen der Handarbeit und Hauswirtschaft)
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kommunal angestellt werden folgende Lehrpersonen:
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Vikarinnen und Vikare gemäss Lehrpersonalgesetz
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Fachlehrpersonen
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Lehrpersonen im Bereich Stütz- und Fördermassnahmen
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Lehrpersonen für Deutsch als Zweitsprache
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- Lehrpersonen der Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur werden von den Konsulaten angestellt
Der Lehrplan 21 beschreibt den bildungspolitisch legitimierten Auftrag der Gesellschaft an die Volksschule. Er legt die Ziele für den Unterricht aller Stufen der Volksschule fest und ist ein Planungsinstrument für Lehrpersonen, Schulen und Bildungsbehörden. Er informiert Eltern und Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler über die Kompetenzen, die in der Volksschule erreicht werden sollen.
Weitere Informationen zum Lehrplan 21 finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Alle schulpflichtigen Kinder sollen, unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern, Zugang zum Instrumentalunterricht an der Jugendmusikschule Pfannenstiel.
Informationen zur Musikschule Pfannenstiel finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Die pädagogischen ICT-Supporter (PICTS) sind Themenexperten für integrierte Informatik- und Medienbildung. Sie helfen Lehrpersonen bei der Vorbereitung und Durchführung von Unterricht mit digitalen Medien, beraten die Gemeinde und die Schulleitungen bei der Planung für den Medieneinsatz in der Schule und übernehmen in ICT-Entwicklungsprojekten der Schule Planungs- und Leitungsaufgaben.
Bei Fragen rund um das Thema Medieneinsatz stehen die PICTS auch den Eltern der Schülerinnen und Schüler beratend zur Verfügung.
Die Psychomotoriktherapie befasst sich mit den Regelmässigkeiten und Auffälligkeiten der Bewegungsentwicklung und des Bewegungsverhaltens. In der psychomotorischen Therapie lernen Schülerinnen und Schüler die Wahrnehmungs-, Handlungs- und Kontaktfähigkeit nach ihren Möglichkeiten einzusetzen.
Mögliche Ausprägungen psychomotorischer Auffälligkeiten sind:
- motorische Koordinationsschwierigkeiten, z.B. Gleichgewichtsprobleme, Ungeschicktheit
- feinmotorische Schwierigkeiten z. B. beim Schneiden, Werken, Basteln, Bauen
- räumliche und zeitliche Orientierungsauffälligkeiten
- grafomotorische Schwierigkeiten, z. B. nicht automatisierte Schreibbewegungsabläufe, Schwierigkeiten, das Schreiben zu lernen
- Kommunikationsschwierigkeiten
- Verhaltensstörungen (Unruhe, Aggressivität, impulsives oder gehemmtes Verhalten)
- Aufmerksamkeitsstörungen
Werden bei einer Schülerin oder einem Schüler Auffälligkeiten im Bewegungsverhalten oder in der sozio-emotionalen Entwicklung beobachtet, beantragen Eltern und Lehrperson in einem schulischen Standortgespräch eine psychomotorische Abklärung.
Gegen Rekursentscheide des Bezirksrates ist eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht möglich.
Für kommunal besoldete Mitarbeiter/innen der Schule Egg ist die erste Rekursinstanz der Bezirksrat, die zweite Rekursinstanz ist das Verwaltungsgericht.
Mitarbeiter/innen der Schule Egg mit kantonaler Besoldung richten ihren Rekurs an die Bildungsdirektion und in zweiter Instanz an das Verwaltungsgericht.
Das Schulprogramm wird von der Schulkonferenz erarbeitet und orientiert sich an den Zielen und Qualitätsvorstellungen des Leitbildes der Schule. Dabei spielen die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und die örtlichen Möglichkeiten der Schule eine Rolle.
Die Schulpsychologischen Dienste (SPD) von Egg, Maur und Volketswil arbeiten seit 2017 unter dem Dach des Vereins SPDregio Greifensee zusammen. Sie sind Partner für Schulkinder, Eltern und Schule.
Weitere Inforamtionen zum SPD - Regio finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Die Volksschule umfasst die Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe, ist unentgeltlich und steht allen Kindern mit Aufenthalt im Kanton Zürich offen. Sie dauert elf Jahre und bietet Kindern und Jugendlichen eine Grundbildung, welche ihnen den Zugang zur Berufsbildung oder zu weiterführenden Schulen ermöglicht.
Im Kanton Zürich beginnt sie nach der zweijährigen Kindergartenstufe und dauert sechs Jahre. Im Lehrplan wird die Primarstufe gegliedert in Unterstufe (1.-3. Klasse) und Mittelstufe (4.-6. Klasse). Von der Primarstufe treten die Schülerinnen und Schüler auf die Sekundarstufe der Volksschule oder ins Langzeitgymnasium über.
Weg zwischen Wohnort und Schule
Für den Schulweg zwischen Wohnort und Schule sind die Eltern verantwortlich.
Die Verkehrsinstruktor*innen der Kantonspolizei Zürich empfehlen, dass Kinder bis Ende der 3. Klasse ohne Fahrgeräte (Fahrrad, Trottinett, Skateboard o.Ä.) in die Schule kommen. Die Eltern entscheiden aber aufgrund des Entwicklungsstands ihres Kindes selber, ob ihr Kind mit einem Fahrgerät in die Schule kommen darf. Das Tragen eines Helms wird empfohlen.
Weg zwischen Schule und schulergänzender Betreuung
Für den Weg zwischen Schule/Kindergarten und schulergänzender Betreuung ist das Betreuungspersonal zuständig.
Kindergartenkinder und Primarschüler*innen bis Ende der 3. Klasse müssen den Weg zwischen Kindergarten/Schule und schulergänzender Betreuung zu Fuss zurücklegen. Eltern eines Primarschulkindes ab der 4. Klasse können selber entscheiden, ob ihr Kind den Weg zwischen Schule und schulergänzender Betreuung zu Fuss oder mit einem Fahrgerät zurücklegen darf.
In der Schule besteht gemeinsam mit dem Trägerverein Egger für Senioren das Projekt "Senioren im Klassenzimmer". Freiwillige Seniorinnen und Senioren bringen ihr Wissen und ihre Erfahrungen unter der führenden Rolle der Lehrperson gemäss ihren Fähigkeiten ein und bieten Unterstützung beim individuellen Erklären in den jeweiligen Sachbereichen an.
Den Seniorinnen und Senioren ist freigestellt, an welchen Tagen sie die Schule besuchen. Dabei sprechen sie sich mit der Lehrperson ab. Es besteht die Möglichkeit, sich im Verhinderungsfall abzumelden.
Dafür stellt die Schule Egg Unterstützungsangebote zur Verfügung:
- Integrative Förderung (IF)
- Logopädie
- Psychomotorische Therapie
- Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
- Begabtenförderung
- Sonderschulung
- Integrative Schulung (auch Integrierte Sonderschulung in der Regelschule ISR)
- Kompetenzzentrum Sprache
Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf, die aufgrund einer Behinderung mit den sonderpädagogischen Angeboten der Regelschule nicht ihren Möglichkeiten entsprechend gefördert werden können, erhalten die Förderung im Rahmen der Angebote der Sonderschulen. Für die Zuweisung an eine Sonderschule ist die Schulpflege verantwortlich. Sie entscheidet aufgrund eines Abklärungsberichtes des schulpsychologischen Dienstes und nach Anhörung der Eltern. Diese Sonderschulung kann auch integrativ, das heisst in einer Regelklasse der Schule Egg, durchgeführt werden.
Alle Kinder, vom Kindergarten bis zur 6. Klasse, erhalten von der Gemeindepolizei Egg bzw. der Kantonspolizei Zürich eine Verkehrsschulung. Sie lernen, Verantwortung für die eigene Sicherheit und Gesundheit zu übernehmen. Ziel ist es, dass weniger Unfälle mit Kindern geschehen.
Ab der 2. Klasse werden die Kinder auf die Veloprüfung vorbereitet. An der Veloprüfung wird die Theorie geprüft und die Veloausrüstung kontrolliert. Anschliessend folgt die Prüfung auf der Strasse.
Die Veloprüfung bildet den Abschluss des Verkehrsunterrichts auf der Primarstufe.
Im Kindergarten und in der ersten Klasse gibt es keine Noten, es finden Gespräche mit den Eltern statt.
Ab der 2. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler zweimal pro Jahr ein Zeugnis (Ende Januar und Ende Schuljahr). Benotet werden alle Fächer des Lehrplans.