Info ABC

Die Unterrichtsdaten (siehe Ferienplan) sind verbindlich. Die Eltern sind dazu aufgefordert, die Ferienplanung entsprechend anzupassen.

Zusätzlich zu den ordentlichen Schulferien stehen jedem Kind pro Jahr zwei Jokertage zur freien Verfügung (siehe Jokertage und Reglement "Absenzen und Jokertage" unter "Downloads").

In Ausnahmefällen besteht die Option zur Dispensation vom Unterrichtsbesuch (siehe Dispensation).

 
Die überwiegende Mehrheit der Schülerinnen und Schüler mit einer Hörbeeinträchtigung (Schwerhörigkeit, Resthörigkeit, Gehörlosigkeit) wird im Kanton Zürich integrativ geschult. Diese Kinder und Jugendlichen sind in der Regel mit Hörhilfen (Hörgeräte, Cochlear-Implantate) versorgt.



Um das schulische Umfeld hörbehindertengerecht gestalten und den Lernerfolg möglichst sichern zu können, sind spezifische audiopädagogische Angebote notwendig.
 
Der Sektor "Beratung" der Abteilung "Schulführung" unterstützt die Schulleitungen und Schulpflegen bei personellen Problem-, Konflikt- und Krisensituationen. Dabei stehen im Vordergrund:



•Beratung in Personalfragen

•Vermittlung von kompetenten Stellen für besondere Situationen

•Konflikt- und Krisenmanagement

•Moderation von Gesprächen

•Mithilfe bei Suche nach einvernehmlichen Lösungen

•Einleitung von Massnahmen auf der Grundlage des Personalrechts
 
Die Berufswahlschule ist dazu da, wenn es darum geht, Jugendliche nach der Volksschule bestmöglich auf die Berufswelt vorzubereiten. Die Kernkompetenz der BWS ist ein gezieltes Berufswahlcoaching sowie das fundierte Vermitteln von Wissen. Die qualifizierten Lehrkräfte verfügen über ein langjähriges Know-how und ein grosses Beziehungsnetz zu Betrieben in der Region.
 
Während des Schuljahres finden in allen Schuleinheiten Besuchstage statt.

Genaue Daten für die Schuleinheiten sind in der Agenda der Schule Egg ersichtlich.
 
Deutsch als Zweitsprache (DaZ-Unterricht) hilft allen Kindern, die zu Hause eine andere Sprache als Deutsch sprechen. Im Kindergarten findet der DaZ-Unterricht im normalen Unterricht statt. In der Primarschule gibt es zwei Arten von DaZ-Unterricht: Anfangsunterricht und Aufbauunterricht.



Der Anfangsunterricht ist für Schülerinnen und Schüler, die sehr wenig oder kein Deutsch sprechen. Die Kinder lernen in kleinen Gruppen Deutsch. Danach wechseln die Kinder in eine normale Klasse.



Der Aufbauunterricht ist für Schülerinnen und Schüler, die schon Deutsch sprechen und in eine normale Klasse gehen. Sie üben weiter Deutsch, damit sie in der Schule gut lernen können.
 

Schülerinnen und Schüler können ausnahmsweise vom Unterricht dispensiert werden, wenn die Dispensation ausreichend begründet ist (Begründungen siehe "Dispensationsgesuch" unter "Downloads").

Das Dispensationsgesuch muss mindestens 2 Wochen vorher schriftlich eingereicht werden.

 
Die Einschulung ist der Eintritt eines Kindes in den Kindergarten. Kinder, die bis zum 31. Juli Geburtstag haben, besuchen normalerweise ab dem Anfang des nächsten Schuljahres den Kindergarten.
 
Erziehungsberechtigte und Schule sind durch die Kinder eng miteinander verbunden. Die Kinder er­zählen täglich zu Hause von ihren Schulerfahrungen und tragen Familienleben in die Schule zurück. Die Erziehung und Bildung der Kinder ist das gemeinsame Ziel von Erziehungsberechtigten und Lehr­personen. In Zusammenarbeit und gemeinsamer Verantwortung erfüllen sie den Erziehungs- und Bildungsauftrag. Das gemeinsame Ziel von Eltern und Schule ist die optimale Förderung jedes einzel­nen Kindes. Es soll seine Fähigkeiten entfalten, im Berufsleben bestehen sowie am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Während die Eltern für Erziehung, Unterhalt, Fürsorge und Ausbildung ver­antwortlich sind, muss die Schule schulische Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, ohne dabei ihren Erziehungsauftrag ausser Acht zu lassen.
 

Der Elternrat hat den Zweck, den regelmässigen Kontakt und den Austausch von Informationen zwischen Lehrerschaft und Eltern sowie den partnerschaftlichen Umgang aller an der Schule Beteiligten gemäss §55 des Volksschulgesetzes zu fördern.

Elternrat BüHiKi

 

Elternrat Esslingen

 

Elternrat Zentrum

 

Elternrat Oberstufe
 

Die Schule Egg verwendet die Schulsoftware Escola. Dieses Tool erleichtert das digitale Schulmanagement und ermöglicht eine mühelose Kommunikation zwischen Schule und Eltern.

Haben Sie Fragen zur Bedienung der App? HierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. finden Sie Hilfe.

 

Die externe Beurteilung der Schulen im Kanton Zürich wird alle fünf Jahre von der Fachstelle für Schulbeurteilung durchgeführt.

Die Beurteilung der Fachstelle erfolgte durch:

  • eine sorgfältige Dokumentenanalyse von Schuldokumenten (Konzepte, Reglemente, …)
  • eine Befragung aller Eltern, SchülerInnen und Lehrpersonen
  • Interviews mit SchülerInnen, Eltern, Lehrpersonen, Schulleitung und Behörden
  • Beobachtungen durch drei Fachpersonen vor Ort während drei Tagen

In den Schuljahren 2020/21 (Esslingen & Oberstufe) und 2021/22 (BüHiKi & Zentrum) wurden die vier Schuleinheiten der Gemeinde Egg von der Fachstelle für Schulbeurteilung besucht und evaluiert.

Insgesamt wurde den vier Schuleinheiten ein gutes Zeugnis ausgestellt. Insbesondere in den Qualitätsbereichen «Schulgemeinschaft» (Die Schule entwickelt eine wertschätzende Gemeinschaft, in der Vielfalt anerkannt und Partizipation gelebt wird.) und «Zusammenarbeit mit den Eltern» (Die Schule informiert die Eltern umfassend, stellt deren Mitwirkung sicher und gestaltet die kindbezogene Zusammenarbeit aktiv.) wurden sehr gute Werte erreicht.

Die Hinweise und Massnahmen auf der Basis der Evaluationsergebnisse helfen der Schule Egg, die Qualität zu steigern. Es ist uns ein grosses Anliegen, die Schule und den Unterricht weiter zu verbessern. Die vorgeschlagenen Handlungsfelder werden von den Schuleinheiten im Rahmen der Schulprogrammarbeit aufgenommen und verarbeitet.

Die Evaluationsberichte finden Sie jeweils in den Publikationen der gewünschten Schuleinheit.

 

Die Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler ist uns ein Anliegen. Deshalb machen wir bei "fit4future" mit. Das nationale Programm bietet Primarschulen ein tolles Angebot zu den Themen Bewegung, Ernährung und Brainfitness. Ob Klassen-Kochkurse, Bewegungstage, Workshops, Lehrer-Weiterbildungen, Elternabende, Bewegungsmaterialien oder Unterrichtsinputs: Das vielfältige Angebot ist kostenlos und leistet einen wertvollen Beitrag, Kinder spielerisch zu einem bewegten, gesunden Lebensstil zu motivieren.

 

 
In den ersten Lebensjahren lernen Kinder so viel wie nie. Sie sind neugierig und erkunden die Welt. Früh lernen ist wichtig.

Der erste Ort dafür ist die Familie. Die Eltern können ihre Kinder beim Lernen unterstützen.
 

Schülerinnen und Schüler, die nach der Primarschule ins Gymnasium gehen möchten, müssen eine Aufnahmeprüfung machen. Ab den Herbstferien bis zu den Sportferien bietet die Primarschule Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung in Deutsch und Mathematik an.

Die Anmeldung zur Gymiprüfung erfolgt über diese WebsiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

 
Handarbeit ist ein Unterrichtsfach, das die geistigen, schöpferischen und manuellen Fähigkeiten fördert. Zudem sollen Freude am handwerklichen Tun geweckt und Wege zur aktiven Freizeitgestaltung eröffnet werden. Kenntnisse über Werkstoffe, Werkzeuge, Techniken und Arbeitsabläufe werden vermittelt.
 
Hausaufgaben sind eine wichtige Ergänzung zum Unterricht in der Schule. Bei den Hausaufgaben können die Schülerinnen und Schüler in ihrer eigenen Geschwindigkeit den Schulstoff üben. Die Kinder lernen, selbständig zu arbeiten und zu planen.
 

Fremdsprachige Kinder haben die Möglichkeit, Kurse in ihrer Erstsprache zu besuchen (HSK-Kurse). 

Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

 
Das ICT-Konzept der Schule Egg orientiert sich an den massgebenden nationalen und kantonalen Grundlagen zur Integration von Medien und ICT in der Volksschule, d.h. an der bundesrätlichen Strategie zur Mediengesellschaft 2011 (Erlass vom 5.12.08) und an der Strategie der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) (Erlass vom 1.3.07). Weiter hat die Schweizerische Fachstelle für Informationstechnologien im Bildungswesen (SFIB) Empfehlungen zur ICT-Integration in den Unterricht als didaktisches Mittel und als Thema der Medienbildung abgegeben.
 
Schülerinnen und Schüler sind verschieden. Die Integrative Förderung (IF) unterstützt Kinder, die eine Regelklasse besuchen und besondere Hilfe brauchen. Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sind speziell ausgebildete Lehrpersonen, die Integrative Förderung übernehmen. Die Heilpädagoginnen und Heilpädagogen üben mit den Kindern alleine, in kleinen Gruppen oder im Unterricht.
 
Kinder und Jugendliche mit speziellen Bedürfnissen werden in der Regelschule gefördert, wenn sie daraus einen sinnvollen Nutzen für ihre eigene Entwicklung ziehen und an der Klassengemeinschaft teilhaben können. Bei der Förderung in der Regelschule wird die Schulung durch verstärkte Massnahmen ergänzt.
 
Die Integrierte Sonderschulung (ISR) ist Sonderschulung für Kinder mit speziellen Bedürfnissen, die eine Regelklasse besuchen. Die Fachstelle Sonderpädagogik stellt für jede Schülerin und jeden Schüler der Integrierten Sonderschulung die passende Unterstützung zusammen.
 
Alle Schülerinnen und Schüler dürfen an 2 Tagen im Schuljahr ohne Grund nicht in die Schule gehen. Diese Tage nennt man Jokertage.



Die Schulpflege gibt Regeln für den Bezug von Jokertagen vor:
 

Die KEO ist der Verband der Elterngremien im Kanton Zürich. Sie setzt sich ein für eine starke Volksschule. Sie will die Elternmitwirkung in bildungspolitischen Fragen auf Gemeinde- und Kantonsebene flächendeckend demokratisch abstützen und sich als legitimierte Partnerin für die Schulbehörden in den Gemeinden und im Kanton einsetzen.

KEO-Delegierte der Schulen Egg     
 
Ein- bis zweimal in der Mittelstufe und ebenso häufig in der Sekundarstufe haben Lehrpersonen die Gelegenheit, mit ihrer Klasse ein Lager zu veranstalten. Während einer Woche an einem anderen Ort in der Schweiz lernen die Schülerinnen und Schüler auf vielfältige Weise weiter und stärken gleichzeitig den Zusammenhalt in der Gemeinschaft. Für die meisten bleibt ein solches Klassenlager ein unvergessliches Erlebnis – auch wenn es sich dabei nicht um Ferien, sondern um eine besondere Form des schulischen Lernens handelt.
Reise, Unterkunft und Exkursionen werden von der Schule bezahlt.
 
Die Schulleitungen entscheiden über die Klassenzuteilungen. Bei der Zuteilung zum entsprechenden Schulhaus wird bei begründeten Gesuchen das Engagement der Eltern als gewichtetes Kriterium berücksichtigt. Begründete Gesuche von Eltern für die Einteilung oder Nichteinteilung zu bestimmten Lehrpersonen haben nur Aussicht auf Berücksichtigung, wenn bereits ältere Geschwister bei diesen Lehrkräften zur Schule gegangen sind. Die Gesuche sind schriftlich bis 15. Januar an die Schulverwaltung zu richten. In jedem Fall sind jedoch ausgeglichene Klassen das angestrebte Ziel der Schülerzuteilungen.
 

In Kooperation mit der PH Zürich zukünftige Lehrpersonen ausbilden.

Gemeinsam mit der Pädagogischen Hochschule Zürich entwickeln wir die Ausbildung künftiger Lehrpersonen weiter. Als Kooperationsschule tragen wir die Mitverantwortung für deren Professionalisierung.

Die berufspraktische Ausbildung von Studierenden der Pädagogischen Hochschule Zürich umfasst rund ein Drittel der Studienzeit. Die Student:innen absolvieren ihre Praktika an Kooperationsschulen im Kanton Zürich.

Auch unsere Schule ist eine Kooperationsschule der PH Zürich. Studierende durchlaufen hier bei ausgebildeten Praxislehrpersonen Tages- und Wochenpraktika. Für die Studierenden ist unsere Schule eine Lernumgebung, die ihre Kompetenzentwicklung fördert – wir ermöglichen ihnen einen vertieften Einblick in ihr späteres Arbeitsfeld. Die Studierenden unterrichten vorwiegend an Klassen, nehmen aber mit der Zeit auch vermehrt weitere Aufgaben wie die Zusammenarbeit mit anderen Fachpersonen im Team und mit Eltern wahr. Eine Praxisleitung koordiniert die Praktika, unterstützt die Praxislehrpersonen und begleitet gemeinsam mit Mentor:innen der PH Zürich die Studierenden. Zudem arbeitet die Praxisleitung eng mit den Verantwortlichen der berufspraktischen Ausbildung der PH Zürich zusammen.

Weitere Informationen zu den Kooperationsschulen der PH Zürich finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

 

 
Der Kanton Zürich legt fest, welche Lehrmittel die Lehrpersonen im Unterricht brauchen müssen. Der Kanton Zürich sagt auch, welche Lehrmittel zusätzlich gebraucht werden dürfen. In der Regel produziert der kantonale Lehrmittelverlag die Lehrmittel für die Volksschule.
 
Wir bezeichnen als Lehrpersonen:
  • kantonale angestellte Lehrpersonen gemäss Lehrpersonalgesetz (Kindergarten-, Primar- und Oberstufenlehrpersonen, Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sowie Lehrpersonen der Handarbeit und Hauswirtschaft)
  • kommunal angestellt werden folgende Lehrpersonen:
    • Vikarinnen und Vikare gemäss Lehrpersonalgesetz
    • Fachlehrpersonen
    • Lehrpersonen im Bereich Stütz- und Fördermassnahmen
    • Lehrpersonen für Deutsch als Zweitsprache
  • Lehrpersonen der Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur werden von den Konsulaten angestellt
Damit umfasst in unserer Definition der Begriff "Lehrpersonen" auch andere Kategorien von unterrichtenden Personen als nur die vom Lehrpersonalgesetz als "Lehrpersonen" bezeichneten.
 

Der Lehrplan 21 beschreibt den bildungspolitisch legitimierten Auftrag der Gesellschaft an die Volksschule. Er legt die Ziele für den Unterricht aller Stufen der Volksschule fest und ist ein Planungsinstrument für Lehrpersonen, Schulen und Bildungsbehörden. Er informiert Eltern und Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler über die Kompetenzen, die in der Volksschule erreicht werden sollen.

Weitere Informationen zum Lehrplan 21 finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

 
Die Lektionentafel ist Teil des Lehrplans. Sie bezeichnet die obligatorischen und die fakultativen Unterrichtsgegenstände und legt deren zeitlichen Umfang fest. Änderungen der Lektionentafel können nur vom Bildungsrat vorgenommen werden.
 
Die Logopädie unterstützt Schülerinnen und Schüler, die Probleme haben, sprechen, reden, lesen und schreiben zu lernen.
 
In einer Musikalischen Grundschule ist Musik ein Gestaltungselement für das gesamte Schulleben. Im Unterricht aller Fächer oder in der pädagogischen Arbeit im schulischen Ganztag wird musiziert, gesungen und getanzt. Es werden Gedichte vertont, Vokabeln gerappt, rhythmisch Zahlenreihen geübt, beim Tanzen gerechnet und geometrische Figuren erschlossen. Es wird durch Singen erfrischt oder mit Musik entspannt. Es werden Instrumente gespielt und aus Alltagsgegenständen gebaut. Es wird mit Klängen experimentiert, es werden Klanggeschichten komponiert und Klanggärten gebaut. So und auch anders kommt Musik mit all ihren Facetten im gesamten Schulleben zum Einsatz. In allen Fächern, in fächerübergreifenden Projekten, in Pausen, vor Schulbeginn, zum Monatsende, zu allen Jahreszeiten, bei Schulfesten, in Lehrerkonferenzen und Elternabenden - einfach zu vielen Gelegenheiten.
 

Alle schulpflichtigen Kinder sollen, unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern, Zugang zum Instrumentalunterricht an der Jugendmusikschule Pfannenstiel.

Informationen zur Musikschule Pfannenstiel finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

 

Die pädagogischen ICT-Supporter (PICTS) sind Themenexperten für integrierte Informatik- und Medienbildung. Sie helfen Lehrpersonen bei der Vorbereitung und Durchführung von Unterricht mit digitalen Medien, beraten die Gemeinde und die Schulleitungen bei der Planung für den Medieneinsatz in der Schule und übernehmen in ICT-Entwicklungsprojekten der Schule Planungs- und Leitungsaufgaben.

Bei Fragen rund um das Thema Medieneinsatz stehen die PICTS auch den Eltern der Schülerinnen und Schüler beratend zur Verfügung.

 

Die Psychomotoriktherapie befasst sich mit den Regelmässigkeiten und Auffälligkeiten der Bewegungsentwicklung und des Bewegungsverhaltens. In der psychomotorischen Therapie lernen Schülerinnen und Schüler die Wahrnehmungs-, Handlungs- und Kontaktfähigkeit nach ihren Möglichkeiten einzusetzen.

Mögliche Ausprägungen psychomotorischer Auffälligkeiten sind:

  • motorische Koordinationsschwierigkeiten, z.B. Gleichgewichtsprobleme, Ungeschicktheit
  • feinmotorische Schwierigkeiten z. B. beim Schneiden, Werken, Basteln, Bauen
  • räumliche und zeitliche Orientierungsauffälligkeiten
  • grafomotorische Schwierigkeiten, z. B. nicht automatisierte Schreibbewegungsabläufe, Schwierigkeiten, das Schreiben zu lernen
  • Kommunikationsschwierigkeiten
  • Verhaltensstörungen (Unruhe, Aggressivität, impulsives oder gehemmtes Verhalten)
  • Aufmerksamkeitsstörungen

Werden bei einer Schülerin oder einem Schüler Auffälligkeiten im Bewegungsverhalten oder in der sozio-emotionalen Entwicklung beobachtet, beantragen Eltern und Lehrperson in einem schulischen Standortgespräch eine psychomotorische Abklärung.

 
Psychotherapie bezeichnet allgemein die "gezielte professionelle Behandlung seelischer (psychischer) Störungen oder psychisch bedingter körperlicher Störungen mit psychologischen Mitteln." Die dabei angewandten Verfahren, Methoden und Konzepte sind durch verschiedene Psychotherapieschulen geprägt.
 
Eltern haben die Möglichkeit, gegen Entscheide der Schulpflege beim Bezirksrat Rekurs einzureichen.

Gegen Rekursentscheide des Bezirksrates ist eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht möglich.

Für kommunal besoldete Mitarbeiter/innen der Schule Egg ist die erste Rekursinstanz der Bezirksrat, die zweite Rekursinstanz ist das Verwaltungsgericht.

Mitarbeiter/innen der Schule Egg mit kantonaler Besoldung richten ihren Rekurs an die Bildungsdirektion und in zweiter Instanz an das Verwaltungsgericht.
 
Wenn Eltern, Lehrpersonen oder weitere Fachpersonen Auffälligkeiten oder besondere pädagogische Bedürfnisse wahrnehmen, wird mit dem schulischen Standortgespräch gewährleistet, dass alle Personen, die etwas zur Unterstützung beitragen können, ein gemeinsames Verständnis der Beobachtungen entwickeln. Das schulische Standortgespräch ist Grundlage und Voraussetzung für die Zuweisung sonderpädagogischer Massnahmen wie Therapien, DaZ-Unterricht, Begabtenförderung oder zur integrativen Sonderschulung.
 
Die Schulleiterinnen und Schulleiter übernehmen die Führungsaufgaben ihrer Schule. Sie leiten die Schulen in betrieblich-operativen Belangen, wirken bei Personalgeschäften mit und sind zusammen mit den Schulkonferenzen für die Sicherung der Qualität und die Entwicklung zuständig.
 
Alle Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter, die neu in eine Zürcher Gemeinde ziehen, haben das Recht und die Pflicht, die Schule zu besuchen. Dies gilt ab Beginn ihres Aufenthaltes und unabhängig vom Aufenthaltsstatus des Kindes. Zur obligatorischen Schule gehört auch der Kindergarten.
 
Das Schulprogramm dient dem Ziel, die Schule nachhaltig zu entwickeln. Die Schulpflege gibt Inhalte vor und macht formale Vorgaben. Die verschiedenen Schulen müssen diese bei ihren Schulprogrammen berücksichtigen.

Das Schulprogramm wird von der Schulkonferenz erarbeitet und orientiert sich an den Zielen und Qualitätsvorstellungen des Leitbildes der Schule. Dabei spielen die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und die örtlichen Möglichkeiten der Schule eine Rolle.
 

Die Schulpsychologischen Dienste (SPD) von Egg, Maur und Volketswil arbeiten seit 2017 unter dem Dach des Vereins SPDregio Greifensee zusammen. Sie sind Partner für Schulkinder, Eltern und Schule.

Weitere Inforamtionen zum SPD - Regio finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

 

Die Volksschule umfasst die Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe, ist unentgeltlich und steht allen Kindern mit Aufenthalt im Kanton Zürich offen. Sie dauert elf Jahre und bietet Kindern und Jugendlichen eine Grundbildung, welche ihnen den Zugang zur Berufsbildung oder zu weiterführenden Schulen ermöglicht.

Kindergarten
Der Kindergarten hat den Auftrag, die Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen und zu fördern. In der Regel besuchen die Kinder zwei Jahre lang den Kindergarten und treten dann in die Primarschule über.
 
Primarstufe
Die Primarstufe umfasst die ersten, selektionsfreien Jahre der obligatorischen Schulzeit.
Im Kanton Zürich beginnt sie nach der zweijährigen Kindergartenstufe und dauert sechs Jahre. Im Lehrplan wird die Primarstufe gegliedert in Unterstufe (1.-3. Klasse) und Mittelstufe (4.-6. Klasse). Von der Primarstufe treten die Schülerinnen und Schüler auf die Sekundarstufe der Volksschule oder ins Langzeitgymnasium über.
 
Sekundarstufe
Die Sekundarschule schliesst an die Primarschule an und dauert in der Regel drei Jahre. Die Sekundarschule umfasst zwei oder drei Abteilungen mit verschiedenen Anforderungsstufen.
 

Weg zwischen Wohnort und Schule

Für den Schulweg zwischen Wohnort und Schule sind die Eltern verantwortlich.

Die Verkehrsinstruktor*innen der Kantonspolizei Zürich empfehlen, dass Kinder bis Ende der 3. Klasse ohne Fahrgeräte (Fahrrad, Trottinett, Skateboard o.Ä.) in die Schule kommen. Die Eltern entscheiden aber aufgrund des Entwicklungsstands ihres Kindes selber, ob ihr Kind mit einem Fahrgerät in die Schule kommen darf. Das Tragen eines Helms wird empfohlen.

Weg zwischen Schule und schulergänzender Betreuung

Für den Weg zwischen Schule/Kindergarten und schulergänzender Betreuung ist das Betreuungspersonal zuständig.

Kindergartenkinder und Primarschüler*innen bis Ende der 3. Klasse müssen den Weg zwischen Kindergarten/Schule und schulergänzender Betreuung zu Fuss zurücklegen. Eltern eines Primarschulkindes ab der 4. Klasse können selber entscheiden, ob ihr Kind den Weg zwischen Schule und schulergänzender Betreuung zu Fuss oder mit einem Fahrgerät zurücklegen darf.

 
Der Schwimmunterricht unterstützt auf einfache und spielerische Art die Entwicklung des Kindes. Schwimmen macht Freude und fördert koordinative und kognitive Fähigkeiten. Gute Schwimmfertigkeiten sind ausserdem der beste Schutz vor Ertrinkungsunfällen. Deshalb geniesst der Schwimmunterricht in der Schule Egg einen hohen Stellenwert. Es ist wichtig, dass Kinder in der Schule gut schwimmen lernen und sich im Wasser sicher bewegen können.
 

In der Schule besteht gemeinsam mit dem Trägerverein Egger für Senioren das Projekt "Senioren im Klassenzimmer". Freiwillige Seniorinnen und Senioren bringen ihr Wissen und ihre Erfahrungen unter der führenden Rolle der Lehrperson gemäss ihren Fähigkeiten ein und bieten Unterstützung beim individuellen Erklären in den jeweiligen Sachbereichen an.

Den Seniorinnen und Senioren ist freigestellt, an welchen Tagen sie die Schule besuchen. Dabei sprechen sie sich mit der Lehrperson ab. Es besteht die Möglichkeit, sich im Verhinderungsfall abzumelden.

Genauere Auskunft gibt Ihnen gerne Barbara Schenkel
 
Die Sonderpädagogik beschäftigt sich mit Kindern, die einen besonderen Förderbedarf ausweisen. Ausgebildete Fachpersonen unterstützten diese Schülerinnen und Schüler individuell, um für diese ein möglichst grosses Mass an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilnahme und selbstständiger Lebensgestaltung zu erlangen.

Dafür stellt die Schule Egg Unterstützungsangebote zur Verfügung:
  • Integrative Förderung (IF)
  • Logopädie
  • Psychomotorische Therapie
  • Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
  • Begabtenförderung
  • Sonderschulung
  • Integrative Schulung (auch Integrierte Sonderschulung in der Regelschule ISR)
  • Kompetenzzentrum Sprache

Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf, die aufgrund einer Behinderung mit den sonderpädagogischen Angeboten der Regelschule nicht ihren Möglichkeiten entsprechend gefördert werden können, erhalten die Förderung im Rahmen der Angebote der Sonderschulen. Für die Zuweisung an eine Sonderschule ist die Schulpflege verantwortlich. Sie entscheidet aufgrund eines Abklärungsberichtes des schulpsychologischen Dienstes und nach Anhörung der Eltern. Diese Sonderschulung kann auch integrativ, das heisst in einer Regelklasse der Schule Egg, durchgeführt werden.

 
Das Therapieangebot der Schule Egg besteht aus Logopädie, Psychomotorik-Therapie und Psychotherapie. Diese sonderpädagogischen Massnahmen gehören zum Grundangebot der Volksschule. Die Fachstelle Sonderpädagogik und der Schulpsychologische Dienst beraten Eltern von Kindern mit verschiedenen pädagogischen Bedürfnissen.
 
Ein Übertritt ist der Wechsel von einer Schulstufe in eine andere (vom Kindergarten in die Primarstufe und von der Primarstufe in die Sekundarstufe). In der Regel ist ein Übertritt mit einem Wechsel der Klasse und der Klassenlehrperson verbunden.
 

Alle Kinder, vom Kindergarten bis zur 6. Klasse, erhalten von der Gemeindepolizei Egg bzw. der Kantonspolizei Zürich eine Verkehrsschulung. Sie lernen, Verantwortung für die eigene Sicherheit und Gesundheit zu übernehmen. Ziel ist es, dass weniger Unfälle mit Kindern geschehen.
Ab der 2. Klasse werden die Kinder auf die Veloprüfung vorbereitet. An der Veloprüfung wird die Theorie geprüft und die Veloausrüstung kontrolliert. Anschliessend folgt die Prüfung auf der Strasse.
Die Veloprüfung bildet den Abschluss des Verkehrsunterrichts auf der Primarstufe.

 
Erfolgt ein Wegzug, sind die Eltern verpflichtet, dies der Lehrperson sowie der Schulverwaltung baldmöglichst mitzuteilen. Die Schulverwaltung stellt der neuen Wohnortsgemeinde die Schülerüberweisung zu.
 
Lehrpersonen müssen die Schülerinnen und Schüler laut § 31 des Volksschulgesetzes regelmässig beurteilen. Sie beurteilen die Leistungen in den verschiedenen Fächern, die Lernentwicklung und das Verhalten.

Im Kindergarten und in der ersten Klasse gibt es keine Noten, es finden Gespräche mit den Eltern statt.

Ab der 2. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler zweimal pro Jahr ein Zeugnis (Ende Januar und Ende Schuljahr). Benotet werden alle Fächer des Lehrplans.