Schulgesundheit
Schulärzte
Im Kindergarten, in der 5. Primarklasse und in der 2. Sekundarklasse finden schulärztliche Untersuchungen statt. Diese sind obligatorisch und helfen, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. Durch die Untersuchungen können gesundheitliche Probleme früh erkannt und vorbeugend behandelt werden.
Zahnkontrolle
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Erhebung des speziellen kantonalen Befundblattes mit strukturierter Entscheidungsfindung und Information der Eltern
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Durchführung einer Karies-Risikoanalyse in der 1. Primarklasse
Es liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten, einen Termin für die jährliche Untersuchung bei einer Zahnärztin bzw. einem Zahnarzt nach Wahl zu vereinbaren. Diese hat bis Ende Februar des Folgejahres zu erfolgen. Der Gutschein ist zum Untersuchungstermin mitzunehmen und der untersuchenden Zahnärztin bzw. dem untersuchenden Zahnarzt zu übergeben. Die Zahnärzteschaft rechnet in der Regel die Untersuchungskosten direkt mit der Schule Egg ab.
Bitte beachten Sie das Reglement über die Schulzahnpflege an der Schule Egg.
Schulzahnpflegeinstruktion
Unsere Schulzahnpflegeinstruktorinnen besuchen die Schulklassen regelmässig. Sie vermitteln den Schülerinnen und Schülern:
- die Zahnbürsttechnik und üben diese mit ihnen. Dabei wird im Kindergarten eine Kinderzahnpasta und ab der 1. Klasse Fluoridgelée verwendet. Zur Verbesserung der Reinigungstechnik der Schüler können deren Zahnbeläge ab und zu eingefärbt werden.
- stufengerechte Kenntnisse über
- die Mundhygiene-Techniken und Hilfsmittel
- die Wirkung und Anwendung der Fluoride
- die Entstehung und Verhütung von Karies und Zahnfleischentzündung
- den Aufbau von Zähnen und Zahnbett in einfacher Form.
Lauskontrolle
An der Schule Egg werden anfangs Schuljahr sowie bei Bedarf Klassen-Kontrollen durchgeführt. Sollten bei Ihrem Kind Läuse festgestellt werden, wird Frau Lena Jöhr Ihnen dies telefonisch mitteilen. Gehen Sie in diesem Fall bitte wie im Merkblatt des Volksschulamts „Hinweise zur Behandlung von Kopfläusen" vor.
Sollten Sie selbst bei Ihrem Kind Läuse oder Nissen feststellen, melden Sie dies bitte umgehend der Klassenlehrperson, damit geeignete Massnahmen eingeleitet werden können. So tragen Sie dazu bei, die Ausbreitung der Kopfläuse zu verhindern.
Diese Grundregeln sollten Sie immer beachten:
- Sofort melden, wenn Sie Läuse oder Nissen entdecken. Auch dann, wenn schon eine Behandlung läuft..
- Regelmässig zu Hause kontrollieren.
Sind Sie unsicher oder benötigen Sie fachliche Unterstützung? Frau Lena Jöhr steht Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
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