Ausweise / Zeugnisse

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Identitätskarte

Benötigen Sie eine neue Identitätskarte? Kommen Sie bitte persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbei. Minderjährige benötigen die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Pers…
Benötigen Sie eine neue Identitätskarte? Kommen Sie bitte persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbei. Minderjährige benötigen die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person.

Bringen Sie bitte ein aktuelles Passfoto und die alte Identitätskarte mit.

Falls die alte ID verloren wurde, benötigen wir einen Verlustschein eines Schweizer Polizeipostens.

Die neue ID wird Ihnen in 10 Tagen zugestellt.

Schweizer Pass

Das Passbüro stellt Ihnen einen Pass oder ein «Kombi» (Pass und Identitätskarte zusammen) aus, wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen und Ihren Wohnsitz im Kanton Zürich haben.  …

Das Passbüro stellt Ihnen einen Pass oder ein «Kombi» (Pass und Identitätskarte zusammen) aus, wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen und Ihren Wohnsitz im Kanton Zürich haben. 

Wer kurzfristig reisen muss, kann sich sowohl vom Passbüro am Sihlquai 253 als auch vom Notpassbüro am Flughafen Zürich (Check-in 2) einen Notpass (provisorischen Pass) ausstellen lassen.

Hier Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. gelangen Sie direkt zum Passbüro des Kantons Zürich.

Ausländerausweis

Die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligungen B, sowie der Niederlassungsbewilligungen C kann frühestens drei Monate vor Ablauf der Bewilligung bei der Einwohnerkontrolle beantragt werde…

Die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligungen B, sowie der Niederlassungsbewilligungen C kann frühestens drei Monate vor Ablauf der Bewilligung bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden. Alle übrigen Bewilligungen können jeweils frühestens einen Monat vor Ablauf verlängert werden. Es ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Weitere Informationen zum Ausländerrecht erhalten Sie auf der Website des MigrationsamtesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder telefonisch unter 043 259 88 00.

Wohnsitzbestätigung

Wenn Sie in Egg angemeldet sind oder angemeldet waren, können Sie bei uns eine Wohnsitzbestätigung bestellen. In der Wohnsitzbestätigung sind folgende Angaben enthalten: Name …

Wenn Sie in Egg angemeldet sind oder angemeldet waren, können Sie bei uns eine Wohnsitzbestätigung bestellen.

In der Wohnsitzbestätigung sind folgende Angaben enthalten:

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Geschlecht
  • Heimatort
  • Status
  • Zivilstand
  • Adresse in Egg
  • Zuzugsdatum
  • gegebenenfalls Wegzugsdatum und -ort


Wenn Sie die Wohnsitzbestätigung vor Ort an unserem Schalter der Einwohnerkontrolle beziehen wollen, haben Sie zur Identifizierung einen persönlichen amtlichen Ausweis mit Foto mitzubringen. Wenn Sie sich allenfalls durch eine Drittperson vertreten lassen möchten, hat die vorsprechende Person eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht (bei Vertretung durch Ehepartner nicht notwendig) und zur Identifizierung einen persönlichen Ausweis mit Foto vorzulegen.

Sie erhalten Ihre Wohnsitzbestätigung mit Briefpost innert drei Arbeitstagen.

Aufenthaltsausweis / Heimatausweis

Möchten Sie sich in einer anderen Gemeinde als Wochenaufenthalterin oder als Wochenaufenthalter anmelden? Sie benötigen dazu einen Aufenthaltsausweis, welcher bestätigt, dass Sie Ihre…

Möchten Sie sich in einer anderen Gemeinde als Wochenaufenthalterin oder als Wochenaufenthalter anmelden?

Sie benötigen dazu einen Aufenthaltsausweis, welcher bestätigt, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Egg haben.

Sie erhalten Ihren Aufenthaltsausweis mit Briefpost innert drei Arbeitstagen.

Bei Verlängerung des bestehenden Ausweises:
Senden Sie uns den abgelaufenen Aufenthaltsausweis direkt zu, mit der aktuellen Adresse, und wir werden Ihnen diesen so rasch als möglich verlängert retournieren.

Handlungsfähigkeitszeugnis

Im Verkehr mit Banken, Behörden, der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber wird häufig ein Handlungsfähigkeitszeugnis verlangt. Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigke…

Im Verkehr mit Banken, Behörden, der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber wird häufig ein Handlungsfähigkeitszeugnis verlangt. Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person, das heisst dass sie volljährig und urteilsfähig ist (Art. 13 ZGB).

Online-Bestellung
Sie können das Handlungsfähigkeitszeugnis mittels Online-Formular bestellen. Sie erhalten Ihr Handlungsfähigkeitszeugnis mit Briefpost innert drei Arbeitstagen.

Bestellung persönlich am Schalter
Wenn Sie das Handlungsfähigkeitszeugnis vor Ort an unserem Schalter der Einwohnerkontrolle beziehen wollen, haben Sie zur Identifizierung einen persönlichen amtlichen Ausweis mit Foto mitzubringen. Wenn Sie sich allenfalls durch eine Drittperson vertreten lassen möchten, hat die vorsprechende Person eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht (bei Vertretung durch Ehepartner nicht notwendig) und zur Identifizierung einen persönlichen Ausweis mit Foto vorzulegen.