Nutzung öffentlicher Grund

Kontakt

Polizeisekretariat
Forchstrasse 145
8132 Egg
Tel. 043 277 11 11
sicherheit@egg.ch

Bewilligung Nutzung öffentlicher Grund

Die Benützung des öffentlichen Grundes bedarf einer Bewilligung und ist kostenpflichtig. Neben dem Gesuch ist ein Situationsplan einzureichen. Das Polizeisekretariat sowie die Gemeindepolizei unterstützen Sie gerne bei der Ausarbeitung eines entsprechenden Gesuches.

Sämtliche Informationen entnehmen Sie bitte der Wegleitung für bewilligungspflichtige Anlässe der Gemeinde Egg unter Onlineschalter / Downloads.