Friedensrichterwahl Amtsdauer 2027/2033 angesetzt
Der Gemeinderat hat als wahlleitende Behörde die Erneuerungswahl des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2027 - 2033 anzuordnen und den Wahltermin festzulegen. Gestützt auf Art. 5 Abs. 3 der Egger Gemeindeordnung wird der/die Friedensrichter/in an der Urne gewählt.
Gestützt auf § 44 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte hat der erste Wahlgang zwischen Januar und Juni stattzufinden. Der 1. Wahlgang wird am Sonntag, 28. Februar 2027 durchgeführt. Ein allfälliger 2. Wahlgang ist auf Sonntag, 6. Juni 2027, angesetzt.
Die offizielle Ausschreibung erfolgt am 15. Oktober 2026 im Digitalen Amtsblatt. Das Formular für den Wahlvorschlag kann auf der Egger Homepage unter Wahlen/Abstimmungen heruntergeladen werden.