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Forchstrasse 145
Postfach 331
8132 Egg

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Di-Do: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30 Uhr
Fr: 07.30 - 15.00 Uhr

Inhalt

Abmeldung / Wegzug

Der Wegzug muss innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.

Abmeldung für Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger innerhalb der Schweiz
Sie können Ihre Abmeldung entweder persönlich bei der Einwohnerkontrolle tätigen oder online vornehmen.

Zur persönlichen Abmeldung am Schalter nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Identitätskarte oder Pass
  • Schriftenempfangsschein
  • Angaben der neuen Wohnadresse


Abmeldung für Ausländische Staatsangehörige innerhalb der Schweiz
Sie können Ihre Abmeldung entweder persönlich bei der Einwohnerkontrolle tätigen oder online vornehmen.

Zur persönlichen Abmeldung am Schalter nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Identitätskarte oder Pass
  • Ausländerausweis
  • Angaben der neuen Wohnadresse


Abmeldung ins Ausland
Bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland kann die Abmeldung nicht online gemacht werden. In diesem Fall ist der Wegzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle zu melden. Bitte bringen Sie Ihren Schriftenempfangsschein / Meldebestätigung bzw. Pass und Ausländerausweis mit.

Zugehörige Objekte

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