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Kontakt

Forchstrasse 145
Postfach 331
8132 Egg

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Di-Do: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30 Uhr
Fr: 07.30 - 15.00 Uhr

Inhalt

Bewilligung Nutzung öffentlicher Grund

Die Benützung des öffentlichen Grundes bedarf einer Bewilligung und ist kostenpflichtig. Neben dem Gesuch ist ein Situationsplan einzureichen. Das Polizeisekretariat sowie die Gemeindepolizei unterstützen Sie gerne bei der Ausarbeitung eines entsprechenden Gesuches.

Sämtliche Informationen entnehmen Sie bitte der Wegleitung für bewilligungspflichtige Anlässe der Gemeinde Egg unter Onlineschalter / Downloads.

 

Zugehörige Objekte

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