Orts-, Richt- und Nutzungsplanung

Die Ortsplanung dient dazu, die bauliche Entwicklung von Egg unter Berücksichtigung der Anliegen aus der Bevölkerung, Wirtschaft und Umwelt für die nächsten Jahre festzulegen. Dabei geht es um die Festlegung von Verkehrsachsen, Wohngebieten, Arbeitsplatzgebieten bis hin zu Erholungszonen und Landwirtschaftsflächen.

Der Gemeinderat hat im Jahr 2007 eine Planungskommission für die Ortsplanung eingesetzt. Es wurden ein Leitbild erarbeitet und sechs Handlungsfelder definiert. Diese Grundlagen dienen nun für die Überarbeitung der Richt- und Nutzungsplanung.

Unter die Nutzungsplanung fallen der Zonenplan, die Bauordnung sowie die Gestaltungspläne. Darin ist grundeigentümerverbindlich festgehalten, wie der Boden genutzt werden darf.

 

Name Online Download
Nummer Name Inkrafttreten
700.1 Bau- und Zonenordnung 1. Oktober 2025