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Forchstrasse 145
Postfach 331
8132 Egg

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Di-Do: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30 Uhr
Fr: 07.30 - 15.00 Uhr

Inhalt

Übereinstimmungserklärung Brandschutz

Gemäss Brandschutzrichtlinie „Qualitätssicherung im Brandschutz“, Ziffer 4.1.3 lit. e hat der QS-Verantwortliche Brandschutz der Eigentümerschaft sowie der Brandschutzbehörde die vollständige und mängelfreie Umsetzung der erforderlichen Brandschutzmassnahmen gemäss der Baubewilligung in einer Übereinstimmungserklärung zu bescheinigen. Diese ist vor Bezug der Baute bzw. Inbetriebnahme der Anlage einzureichen.

Die Erteilung der Bezugsbewilligung ist erst nach Vorlage der Übereinstimmungserklärung möglich.

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