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Forchstrasse 145
Postfach 331
8132 Egg

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Di-Do: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30 Uhr
Fr: 07.30 - 15.00 Uhr

Inhalt

Schlussversammlung der Landumlegungsgenossenschaft Egg und öffentliche Auflage der Unterhaltsordnung

10. Juni 2021

Egg. Die Schlussversammlung der Landumlegungsgenossenschaft Egg findet am Donnerstag 26. August 2021 um 19.30 Uhr im Restaurant Hirschen (Saal), Forchstrasse 139 in Egg statt.

Eingeladen sind alle Mitglieder der Landumlegungsgenossenschaft Egg. Die Unterlagen werden schriftlich zugestellt.

 

Öffentliche Auflage der Unterhaltsordnung Egg

Gestützt auf § 100 ff des Landwirtschaftsgesetzes vom 2. September 1979 (LG) werden öffentlich aufgelegt:

Auflagetermin: 14. Juni bis 13. Juli 2021

Auflagelokal: Gemeindehaus Egg, Bauamt, Forchstrasse 145, 8132 Egg

Öffnungszeiten: Montag, 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, Dienstag bis Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr, Freitag 7.30 bis 15.00 Uhr

Auflagegegenstand

  1. Übersichtsplan Unterhaltsordnung 1:5'000 mit den zu unterhaltenden Anlagen und dem Perimeter. Ebenfalls im Plan dargestellt sind der Flurweg (Kat.-Nr. 2484, Gemeinde Oetwil a. S.), welcher in einen Genossenschaftsweg umgewandelt wird (§ 115 Abs. 6 LG) und Perimeterentlassungen.
  2. Parzellen- und Grundeigentümerverzeichnis
  3. Protokoll der Generalversammlung der Landumlegungsgenossenschaft Egg vom 23. August 2010
  4. aktuell gültige Statuten der Unterhaltsgenossenschaft Egg (nur zur Information, nicht einsprachefähig)

 

Einsprachen, welche den Perimeter der Unterhaltsgenossenschaft Egg oder die Berichtigung des Grundeigentümerverzeichnisses betreffen, sind innert der Auflagefrist, d.h. bis spätestens 13. Juli 2021 (Datum des Poststempels) an die Landumlegungsgenossenschaft Egg, c/o Gemeindeverwaltung, Forchstrasse 145, 8132 Egg schriftlich per eingeschriebenem Brief und mit Begründung, einzureichen.

Der Vorstand der Landumlegungsgenossenschaft Egg wird die Einsprachen zur Behandlung an den Vorstand der Unterhaltsgenossenschaft Egg weiterleiten (§ 102 Abs. 3 LG).

Stillschweigen gilt als Anerkennung der Auflageakten.

Bei gemeinschaftlichem Eigentum sind die notwendigen Vollmachten der Einsprachen beizufügen.

 

Vorstand der Landumlegungsgenossenschaft Egg

Egg, 4. Juni 2021

Landumlegungsgenossenschaft Egg

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