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Teilrevision Nutzungsplanung / Abstand von Windrädern / Öffentliche Auflage
Teilrevision Nutzungsplanung / Einzelinitiative "Abstand von Windrädern" / Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat Egg hat am 11. Dezember 2023 die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) zur Umsetzung der Einzelinitiative "Abstand von Windrädern" zuhanden der öffentlichen Auflage und Anhörung gemäss § 7 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) verabschiedet.
Die Unterlagen liegen vom 26. Januar bis 25. März 2024 während 60 Tagen, von der Publikation an gerechnet, in der Gemeindeverwaltung Egg, Bauamt, Forchstrasse 145, 8132 Egg während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Die Dokumente sind unten angehängt.
Während der Auflagefrist kann sich jede Person schriftlich zu den aufliegenden Unterlagen äussern. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Eingaben sind schriftlich bis 25. März 2024 (Datum des Poststempels) dem Gemeinderat Egg, Forchstrasse 145, 8132 Egg, einzureichen. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage durch die Gemeindeversammlung entschieden.Zugehörige Objekte
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2023.12.11_GRB_411_Teilrevision_Nutzungsplanung_Abstand_von_Windrädern_Öffentliche_Auflage_und_kantonale_Vorprüfung | Download | 0 | 2023.12.11_GRB_411_Teilrevision_Nutzungsplanung_Abstand_von_Windrädern_Öffentliche_Auflage_und_kantonale_Vorprüfung |
2023.11.16_Egg_Teilrevision_Nutzungsplanung_Initiative_Abstand_von_Windrädern_BZO_öffenliche_Auflage_Vorprüfung | Download | 1 | 2023.11.16_Egg_Teilrevision_Nutzungsplanung_Initiative_Abstand_von_Windrädern_BZO_öffenliche_Auflage_Vorprüfung |
2023.11.16_Egg_Teilrevision_Nutzungsplanung_Initiative_Abstand_von_Windrädern_Bericht_öffenliche_Auflage_Vorprüfung | Download | 2 | 2023.11.16_Egg_Teilrevision_Nutzungsplanung_Initiative_Abstand_von_Windrädern_Bericht_öffenliche_Auflage_Vorprüfung |