Regelungen zur Bundesfeier und Feuerverbot

30. Juli 2026
Der Gemeinderat möchte die Bevölkerung nochmals freundlich an die geltenden Regelungen zur Bundesfeier (Feuerwerksverbot) und allgemeines Feuerverbot erinnern.

Die Gemeindeversammlung vom 24. März 2025 hatte dem Feuerwerksverbot in der Gemeinde Egg zugestimmt. Der Gemeinderat hat die Polizeiverordnung entsprechend angepasst und per 1. März 2026 in Kraft gesetzt. Somit ist das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk generell verboten. Die revidierte Polizeiverordnung ist in der Rechtssammlung der Gemeinde Egg zu finden.

Aufgrund der extremen Trockenheit gilt für das Gemeindegebiet von Egg sowie im ganzen Kanton Zürich ein generelles Feuerverbot.  Das Entzünden von  offenem Feuer (inkl. Höhenfeuer / 1. August-Feuer und Grillieren mit Holz, Kohle, Holzkohle) im Freien sowie das
Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen seit Freitag, 17. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf verboten.

Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, Balkone und Gartensitzplätze sowie Dachterrassen. Das Grillieren mit Gas- oder Elektrogrills bleibt im Freien, aber auch auf (privaten) Balkonen und Gartensitzplätzen sowie Dachterrassen, vorbehältlich anderslautender Regeln der jeweiligen Hausverwaltungen, bei Verwendung mit der nötigen Sorgfalt (kippsicheres Aufstellen des Gerätes auf feuerfestem Untergrund) erlaubt.