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Forchstrasse 145
Postfach 331
8132 Egg

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Di-Do: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30 Uhr
Fr: 07.30 - 15.00 Uhr

Inhalt

Einbürgerungsverfahren

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Egg ZH erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt. Das Gesuch für die ordentliche Einbürgerung ist online beim Gemeindeamt des Kantons Zürich einzureichen.

Die Unterlagen für die erleichterte Einbürgerung oder die Einbürgerung von Schweizer Staatsangehörigen in Egg sind bei der Gemeinde erhältlich.

Wir informieren Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren.

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