Rechnungsstellung für Kehricht

Die Grundgebühr beträgt pro Einheit (Wohnung, Einfamilien-, Reiheneinfamilien- und Ferienhaus sowie für Gewerbe-, Industrie-, Dienstleistungs- und Landwirtschaftsbetrieb) einheitlich Fr. 70.00 pro Jahr. Weitere Details entnehmen Sie der Gebührenübersicht.

Schuldner der Grundgebühren sind die am 1. Januar im Grundbuch eingetragenen Grundeigentümer oder Baurechtsnehmer.

 

Nummer Name Inkrafttreten
734.1 Abfallverordnung 12. Dezember 2011
734.1.11 Vollzugsverordnung zur Abfallverordnung 1. August 2024