Abmeldung / Wegzug von Egg
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Die Frist für die Abmeldung beträgt 14 Tage seit Wegzug. Sie können Ihre Abmeldung entweder persönlich bei der Einwohnerkontrolle tätigen oder online erfassen.
Aktionen
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle | 043 277 11 11 | einwohnerkontrolle@egg.ch |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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