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Teilrevision Nutzungsplanung "Kommunaler Mehrwertausgleich" / Festsetzung und Genehmigung
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. KS-0160/24 vom 26. August 2024 die von der Gemeindeversammlung mit Beschluss vom 13. Juni 2022 festgesetzte Teilrevision der Nutzungsplanung zum "kommunalen Mehrwertausgleich" genehmigt.
Die Unterlagen können während 30 Tagen vom 6. September bis 5. Oktober 2024 auf dem Bauamt der Gemeindeverwaltung Egg während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Zugehörige Objekte
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2024.08.26 Baudirektion Genehmigung (PDF, 1.92 MB) | Download | 0 | 2024.08.26 Baudirektion Genehmigung |
Egg Teilrev NP MAG Protokollauszug Publikation mit Rechtskraftbescheinigung (PDF, 2.5 MB) | Download | 1 | Egg Teilrev NP MAG Protokollauszug Publikation mit Rechtskraftbescheinigung |
Egg Teilrev NP MAG BZO Genehmigung (PDF, 203.66 kB) | Download | 2 | Egg Teilrev NP MAG BZO Genehmigung |
Egg Teilrev NP MAG Bericht Einwendungen Genehmigung (PDF, 226.28 kB) | Download | 3 | Egg Teilrev NP MAG Bericht Einwendungen Genehmigung |
Egg Teilrev NP MAG Bericht nach Art 47 RPV Genehmigung (PDF, 3.49 MB) | Download | 4 | Egg Teilrev NP MAG Bericht nach Art 47 RPV Genehmigung |